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Symposium Staatsgrenze-Kataster-Wasser (26.02.2019)

Ein Staatsgrenzsymposium im BEV befasste sich mit der Frage: Welche Auswirkungen hat die Festlegung von Staatsgrenzen in Flüssen als beweglich oder fest auf die Verwaltung der Grundstücksflächen entlang der Staatsgrenze?

Die anstehenden Entscheidungen für bzw. gegen die Beweglichkeit der Staatsgrenze entlang der Flüsse Thaya, March und Donau brauchen fundierte Argumente. Deshalb haben Experten aus verschiedenen betroffenen Bereichen, wie der Niederösterreichischen Landesregierung, der viadonau, der Vermessungsämter und der Landwirtschaftskammer die rechtlichen und technischen Aspekte fester und beweglicher Grenzen in fließenden Gewässern diskutiert.

Die bewegliche Staatsgrenze ist für die Ersichtlichmachung in der Natur für die Grundstücksbesitzer von Vorteil. Die Katasterverwaltung hingegen wünscht sich eine feste Grenze mit sich nicht mehr ändernden Grundstücksflächen, ungeachtet der Veränderung des Gewässerverlaufs. Aus wasserrechtlicher Sicht sollte der Zugang zum Wasser für die angrenzenden Länder bei einer festen Grenze jedenfalls zu gewährleistet sein. Darüber hinaus ist auch ein Trend in Richtung Deregulierung von Gewässern erkennbar.

Im Rahmen des Symposiums wurden Festlegungen vorgeschlagen, die sowohl die allmählichen Veränderungen der Flüsse als auch allfällige wasserbauliche Eingriffe berücksichtigen. Grundsätzlich wäre es auch notwendig, die Vor- und Nachteile der Beweglichkeit der Staatsgrenze bei Wasserscheiden (Gratlinien und Gletscher) zu diskutieren. Eine Fortsetzung der Gespräche wird im Herbst 2019 erfolgen.

Die Symposiumteilnehmer im Staatsgrenzarchiv

 

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