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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Eichämterverordnung, BGBl. Nr. II 390/1997 idgF

Mit dieser Verordnung wird der Sitz der Eichämter sowie der Umfang ihrer fachlichen Befugnisse festgelegt.

Eichämter gibt es demnach in Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg und Wien. Für die Eichämter besteht keine Zuständigkeitsfestlegung durch eine Sprengelverordnung, Arbeitsgebiete für die einzelnen Ämter werden durch interne Regelungen des BEV festgelegt.

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