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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Schankgefäßeverordnung, BGBl. Nr. 572/1991 idgF

Der gewerbliche Ausschank von Getränken außer Tee, Kaffee und Milchmixgetränken hat in Schankgefäßen zu erfolgen.

Diese Verordnung enthält die Anforderungen an Schankgefäße (Ausschankmaße), wie Werkstoffe, zulässige Nenninhalte, maximal zulässige Abweichungen der Füllvolumen, Aufschriften und zulässige Teilungen des Inhaltes sowie den Abstand zwischen Füllstrich und oberem Rand des Gefäßes.

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