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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV)

Stand: 25. Mai 2018

Impressum - Bekanntgabe gemäß § 5 E-Commerce Gesetz (ECG)

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Abteilung Marketing und Kundenservice
Schiffamtsgasse 1-3
1020 Wien

Tel.: +43 1 21110-822160
Homepage: www.bev.gv.at
E-Mail: marketing@bev.gv.at

UID: ATU 38473200

Bankverbindung
IBAN: AT95 0100 0000 0519 0001
BIC: BUNDATWW

Aufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Abgabe analoger und digitaler Daten (in der Folge als "Produkte" bezeichnet), die das BEV im Rahmen des § 48 Vermessungsgesetz im Geschäftsverkehr (in Kundenservicestellen bzw. im BEV-Webshop) an Kunden abgibt.
1.2. Integrierender Bestandteil dieser AGB sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV.
1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom BEV schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs seitens des BEV gegen andere AGB führt nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.
1.5 Bei Dauerschuldverhältnissen ist das BEV berechtigt, die AGB zu ändern. Von den Änderungen wird der Kunde informiert werden. Widerspricht der Kunde innerhalb von zwei Wochen, ist das BEV berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten AGB in Kraft treten sollen. Sollte es während der Vertragslaufzeit zu einer Preisänderung kommen, dann sind ab Wirksamkeit der Preisänderungen die geänderten Preise zu entrichten.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
1.7 Das in den AGB angeführte Produktangebot bezieht sich auch auf alle Geschäftsfälle im Rahmen der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2007.
2 Produktangebot des BEV
2.1 Die wesentlichen Eigenschaften der Produkte des BEV sind den Produktinformationen auf www.bev.gv.at oder den aufliegenden Produktinformationen in den Kundenservicestellen zu entnehmen.
2.2 Die in den Produktinformationen enthaltenen Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der angebotenen Produkte sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder eigene Datenträger sind nach bestem Wissen gefertigt. Das BEV übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Produkten, Eigenschaften der Produkte bzw. Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. In diesem Zusammenhang haftet das BEV auch nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns oder entgangener Einsparungen, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden dem Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.
2.3 Grundsätzlich wird Software zwecks Lesen und Bearbeitung der digitalen Daten dem Kunden vom BEV nicht zur Verfügung gestellt, sofern diese in den Produktinformationen nicht ausdrücklich dem Kunden angeboten wird.
2.4 Das BEV bemüht sich, Produkte des BEV-Webshops ohne Störungen zur Verfügung zu stellen. Durch Wartungsarbeiten oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden. Entschädigungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
2.5 Sämtliche Produktangebote sowie Produktinformationen des BEV sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung gegenüber dem Kunden abgegeben wird.
3 Bezugs- und Zahlungsbedingungen
3.1 Ein Bezug von Produkten des BEV ist sowohl für namentlich bekannte als auch für anonyme Kunden in Kundenservicestellen sowie für registrierte und unregistrierte Kunden im BEV-Webshop möglich.
3.2 Für anonyme und unregistrierte Kunden steht nur ein eingeschränktes Produktangebot zur Verfügung, wobei die Bezahlung grundsätzlich unmittelbar nach Übergabe der (des) bestellten Produkte(s) - Zug um Zug - zu erfolgen hat.
3.3 Für namentlich bekannte und registrierte Kunden besteht die Möglichkeit des Bezuges von Produkten, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen. Für diese Kunden stehen die Zahlungsvarianten Zug um Zug sowie im Rahmen einer Abonnementvereinbarung eine periodische Zahlung bereit.
3.3.1 Im Rahmen der Zahlungsvariante Zug um Zug hat die Bezahlung des Kunden unmittelbar nach Übergabe der (des) Produkte(s) zu erfolgen. Im BEV-Webshop steht diese Zahlungsvariante im Servicepaket CASH zur Verfügung.
3.3.2 Die Zahlungsvariante periodische Zahlung setzt eine gesonderte schriftliche Abonnementvereinbarung (ABO-Vereinbarung) zwischen dem Kunden und dem BEV voraus. Unterzeichnete ABO-Vereinbarungen sind vom Kunden an das BEV per Postdienst oder FAX zu senden. Nach Einlangen und Genehmigung der ABO-Vereinbarung wird das Kennwort des registrierten Kunden im BEV-Webshop (Servicepaket ABO) freigegeben. Der registrierte Kunde wird hiervon mittels E-Mail verständigt. Bei ABO-Vereinbarungen, die nicht über den BEV-Webshop abgewickelt werden, wird der namentlich bekannte Kunde von der Genehmigung schriftlich verständigt. Die Bezahlung erfolgt periodisch im Nachhinein zu den vereinbarten Terminen.
3.3.3 Als Beilagen der ABO-Vereinbarung werden Nachweise
1.
der Identität (Kopie von Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
2.
falls anwendbar: der Unternehmereigenschaft (durch Firmenbuchauszug, Spezialvollmacht) gefordert.
3.3.4 Abweichend zur Bestimmung des Punktes 3.3.3. werden von öffentlichen Einrichtungen keine Beilagen zur ABO-Vereinbarung benötigt, eine amtliche Unterfertigung dieses ABO-Vertrages mit Amtsstempel und Unterschrift ist ausreichend.
4 Vertragspartner (Kunde) des BEV
4.1 Bestellungen, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen, erfordern die Bekanntgabe von kundenbezogenen Daten (namentlich bekannte Kunden). In Kundenservicestellen des BEV erfolgt dies durch das vollständige Ausfüllen des hierfür vorgesehenen Formulars. Im BEV-Webshop ist für eine Registrierung (registrierte Kunden) eine vollständige Eingabe von Stammdaten, eines Benutzernamens sowie eines Kennwortes (Passwort) erforderlich.
4.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, die er im Zuge des Geschäftsverkehrs dem BEV bekannt gibt.
4.3 Änderungen von kundenbezogenen Daten sind von namentlich bekannten Kunden in einer Kundenservicestelle sowie von registrierten Kunden im BEV-Webshop bekannt zu geben.
4.4 Für die vertrauliche Behandlung seines Benutzernamens und Kennwortes ist der registrierte Kunde ausschließlich selbst verantwortlich. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang im BEV-Webshop abgewickelt werden. Durch Eingabe des korrekten Benutzernamens und des Kennwortes gilt der jeweilige Kunde dem BEV gegenüber als legitimiert. Das BEV trifft keine weitere Verpflichtung, die Identität des Kunden zu überprüfen. Das BEV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den registrierten Kunden ergeben.
5 Allgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis
5.1 Alle eingehenden Bestellungen des Kunden gelten stets als Angebot zum Vertragsschluss.
5.2 Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung an seine Vertragserklärung für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit Zugang des Angebots (Bestellung) an das BEV. Auf diese Frist und auf die Bedeutung der Erklärung des Kunden wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
5.3 Die Verwendbarkeit der Daten für bestimmte Zwecke des Kunden ist nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.4 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des BEV auf Dritte übertragen.
5.5 Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
5.6 Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien. Dies gilt jedoch nicht für Bestellungen des Kunden in Kundenservicestellen des BEV, welche Zug um Zug von der jeweiligen Kundenservicestelle erfüllt und vom Kunden bezahlt werden. In diesen Fällen ist die jeweilige Kundenservicestelle des BEV Zahlungs- und Erfüllungsort.
5.7 Für Beschwerden und Reklamationen aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Zentrale Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, in 1020 Wien zuständig.
6 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis in Kundenservicestellen
6.1 Die Bestellungen haben ausschließlich mit den in den Kundenservicestellen aufliegenden oder von der Homepage www.bev.gv.at herunterladbaren Bestellformularen des BEV zu erfolgen.
6.2 Nur ein nach den Vorgaben vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bestellformular gilt als gültige Bestellung.
6.3 Bestellungen sind mittels Postdienst, Telefax oder persönlich einer Kundenservicestelle des BEV zu übermitteln.
6.4 Das Angebot kann seitens des BEV ausdrücklich oder schlüssig (konkludent) angenommen werden, wobei eine schlüssige Annahme durch Versendung der bestellten Ware(n) erfolgt.
7 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis im BEV-Webshop
7.1 Der elektronische Geschäftsverkehr mit dem BEV setzt die Verwendung eines geeigneten Browsers (siehe www.bev.gv.at) voraus.
7.2 Die Bestellungen sind ausschließlich über die im BEV-Webshop enthaltenen Bestellmasken bzw. über die Produkt Web Service-Schnittstelle des BEV möglich.
7.3 Ausgefüllte Bestellmasken bzw. der Warenkorb werden nach Überprüfung vom Kunden durch Mausklick bestätigt und dadurch an das BEV übermittelt. Das BEV ist nicht verpflichtet, per elektronischem Geschäftsverkehr übermittelte, verstümmelte Nachrichten zu rekonstruieren.
7.4 Mit Einlangen der Bestellung beim BEV erhält der Kunde eine automatische Empfangsbestätigung.
7.5 Nach Überprüfung der Vertragserklärung (Bestellung) erhält der Kunde im Zuge des Bestellvorganges (BEV-Webshop) eine Auftragsbestätigung auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
7.6 Soweit eine Auftragsbestätigung des BEV unmittelbar nach Bestellung des Kunden erfolgen kann, erhält der Kunde eine gemeinsame Empfangs- und Auftragsbestätigung.
7.7 Ein gültiges Vertragsverhältnis im BEV-Webshop kommt nur durch eine ausdrückliche Erklärung (Auftragsbestätigung) des BEV an den Kunden mittels E-Mail zustande. Für diese und für die Übertragung von anderen rechtlichen Mitteilungen hat der Kunde im BEV-Webshop eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
7.8 Gültige Vertragserklärungen (Bestellungen) von registrierten Kunden sind über die Bestellhistorie bzw. Rechnungshistorie abrufbar. Nicht registrierten Kunden kann nur eine Auftragsbestätigung gemäß Punkt 7.5 übermittelt werden.
8 Preise
8.1 Als Verrechnungsgrundlage kommen die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung, wobei Punkt 1.5 zu beachten ist.
8.2 Für die Abgabe von Daten wird eine Medienpauschale von 3,00 EUR pro Bestellung verrechnet. Bei physischen Produkten wird eine Verpackungspauschale von 1,50 EUR pro Bestellung in Rechnung gestellt. Für eine Standardversendung innerhalb Österreichs wird eine Portopauschale von 3,00 EUR verrechnet. Bei Lieferungen ins Ausland beträgt diese 7,00 EUR. Werden Produkte per Nachnahme zugestellt, sind für den Versand innerhalb Österreichs 9,00 EUR und in das Ausland, wo diese Versandart möglich ist, 11,50 EUR zu entrichten. In diesem Fall ersetzt die Nachnahmepauschale die Portopauschale.
9 Lieferung
9.1 Das BEV verpflichtet sich, bestellte lagernde Produkte entsprechend den in den Kundeninformationen enthaltenen Lieferfristen, längstens aber innerhalb von 20 Tagen nach Einlangen der Bestellung dem Kunden zuzusenden oder zu übergeben.
9.2 Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, werden innerhalb einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Lieferfrist bzw. mangels einer gesonderten Liefervereinbarung innerhalb von 20 Tagen übergeben.
9.3 Kann das BEV die Bestellung des Kunden aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen nicht ausführen, so hat das BEV dies dem Kunden unverzüglich - längstens innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Bestellung - mitzuteilen.
9.4 Kann aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen vom BEV die Lieferzeit nicht eingehalten werden, so wird der Kunde in jedem Fall vom BEV direkt kontaktiert und über die Lieferzeit Einvernehmen hergestellt.
9.5 Ist das BEV mit der Lieferung von Produkten in Verzug, so kann der Kunde nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten.
9.6 Die Lieferung der Produkte, sofern diese nicht online übergeben werden können, erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.).
9.7 Online werden Produkte mittels eines Downloadbereiches im Internet dem Kunden übermittelt. Der Downloadbereich wird dem Kunden mittels E-Mail bekannt gegeben. Dieser Downloadbereich bleibt 90 Tage erhalten.
9.8 Gefahr und Zufall gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Transporteur (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang, für Vernichtung oder für Beschädigung der Produkte.
9.9 Gehen online übergebene digitale Daten unter oder kommen sie nur verstümmelt an, so werden die digitalen Daten vom BEV nach Verständigung durch den Kunden erneut mittels Downloadbereich zur Verfügung gestellt, sofern die Gründe für den Untergang oder für die Verstümmelung in der Sphäre des BEV liegen.
9.10 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist das BEV berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt.
9.11 Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann vom BEV gesondert in Rechnung gestellt werden.
10 Rücktrittsrecht
10.1 Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann er von einem ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien geschlossenen Vertrag unter nachstehenden Bedingungen (10.2-10.6) zurücktreten.
10.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
10.3
Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende bestellte Produkte:
10.3.1. Für Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
10.3.2. Für die Bestellung von digitalen Daten, sofern die gelieferten digitalen Daten vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Eine Entsiegelung liegt dann vor, wenn digitale Daten von der handelsüblichen Verpackung körperlich getrennt werden, allfällige Schweißfolien von dem Produkt selbst entfernt werden, digitale Daten installiert werden oder sonstige Handlungen gesetzt werden, die einer hier beschriebenen Entsiegelung gleichkommen.
10.3.3. Für Produkte, die online (Download) übermittelt werden.
10.4 Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, das empfangene Produkt originalverpackt zurückzustellen. Die Rücksendung des Produkts hat binnen drei Werktagen nach Absenden der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
10.5 Die Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung des Produkts hat an das BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3,1020 Wien zu erfolgen.
10.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle mit der Rücksendung des Produktes verbundenen Kosten zu tragen. Im Falle der Beschädigung des Produkts ist das BEV berechtigt, vom zurückzuerstattenden Entgelt einen der Beschädigung entsprechenden Betrag abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.
10.7 Das BEV verpflichtet sich, Zug um Zug die vom Kunden geleistete Zahlung gutzuschreiben bzw. auf Wunsch auf das vom Kunden mitgeteilte Konto zurückzuerstatten.
11 Kündigung einer Abonnementvereinbarung (ABO-Vereinbarung) und von Dauerschuldverhältnissen
11.1 Eine ABO-Vereinbarung (gemäß Punkt 3.3.3) bzw. ein Dauerschuldverhältnis kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals schriftlich vom Kunden gekündigt werden. Spezialregelungen in geschlossenen Verträgen gehen dieser Bestimmung vor.
11.2 Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt dem Kunden und dem BEV vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
11.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des registrierten Kunden zum Webshop gesperrt sowie die Geschäftsabwicklung im Rahmen von ABO-Vereinbarungen in Kundenservicestellen mit namentlich bekannten Kunden beendet.
11.4 Geht von der Zugangskennung des registrierten Kunden während eines Zeitraumes von 12 Monaten keine Nutzung aus, wird die Abonnementvereinbarung automatisch seitens des BEV gekündigt.
12 Gewährleistung und Haftung
12.1 Der Besteller anerkennt, dass im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung vorerst das BEV zur Verbesserung in Form des Austausches oder Ersatzes des Fehlenden berechtigt ist. Die Vornahme der Verbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BEV möglich.
12.2 Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
12.3 Das mangelhafte Produkt ist vom Kunden unverzüglich an das BEV zurückzusenden. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sind bei Rücksendung des Produkts eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.
12.4 Eine Verbesserung erfolgt nicht, wenn die Überprüfung des reklamierten Produktes ergibt, dass der Mangel auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden (unsachgemäße Behandlung und Bedienung bzw. Anwendung, unsachgemäße Verpackung reklamierter Produkte durch den Kunden etc.) zurückzuführen ist. Dies wird dem Kunden umgehend durch das BEV mittels E-Mail mitgeteilt.
12.5 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate, ansonsten beträgt sie 2 Jahre.
12.6 Eine Haftung für Mängel der Produkte, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne wird vom BEV - außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht übernommen. Auch haftet das BEV nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung durch den Kunden oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Aus einer Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses durch das BEV kann kein wie auch immer gearteter Schadenersatzanspruch abgeleitet werden.
12.7 Ebenso haftet das BEV nicht für fehlerhafte bzw. inkompatible Software des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem Lesen oder Verarbeiten von digitalen Daten des BEV.
12.8 Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung für Sachschäden bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit des BEV ausgeschlossen.
12.9 Im Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13 Zahlungen und Verzug
13.1 Zahlungen können, soweit technisch vorgesehen, je nach Vereinbarung mittels Zahlschein, Bankeinzug, Kreditkarte, Nachnahme, Bankomat oder Barerlag erfolgen.
13.2 Ratenvereinbarungen sind nicht vorgesehen.
13.3 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug skonto- und spesenfrei auf ein vom BEV genanntes Konto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundene Bankspesen zu tragen.
13.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
13.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist das BEV berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 % über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen.
13.6 Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände und allenfalls notwendige Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung zu tragen.
13.7 Entstehen dem BEV durch z.B. nicht gedeckte Konten beim Bankeinzug zusätzliche Aufwände, ist das BEV berechtigt, diese Aufwände und Kosten in Rechnung zu stellen.
14 Eigentums- und Nutzungsvorbehalt
14.1 Das BEV behält sich das Eigentum an gelieferten analogen Daten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
14.2 Dem Kunden ist es untersagt, bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes die Nutzungsrechte an den Daten in Anspruch zu nehmen.
14.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des BEV berechtigt.
14.4 Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum und auf die Nutzungsrechte des BEV hinzuweisen und diese Dritten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
14.5 Für alle daraus erwachsenden Schäden haftet der Kunde gegenüber dem BEV.
15 Allgemeines
15.1 Das UN-Kaufrechtsübereinkommen (UN-KaufR) sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-KaufR beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen Rechts.
15.2 Soweit kein dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unterliegendes Rechtsgeschäft vorliegt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten zur Frage des Zustandekommens bzw. aus dem Vertrag das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien.
15.3 Wenn der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden im Inland liegt.
15.4 Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages soll durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden.
16 Besondere Bestimmungen für Geschäftsfälle im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie
     (Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2007)
16.1 Der Begriff "Dritte" im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt auch Behörden im Sinne Artikel 3 Zi. 9 der Richtlinie mit ein.
16.2 Wenn der Kunde ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft ist, ist Punkt 2.3.8 der Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV betreffend die Be- und Verarbeitung der Daten durch einen Auftragnehmer nicht anwendbar. Nach Art 4 Abs 2 der VO (EU) 268/2010 der Kommission hat das Organ oder die Einrichtung der Gemeinschaft (Kunde) allerdings jede mögliche Maßnahme zu treffen, um die unbefugte Nutzung von Geodatensätzen und diensten zu verhindern. Weiters gilt in diesem Fall, dass es dem Kunden gestattet ist, zwecks Bearbeitung der Daten des BEV diese an einen Auftragnehmer weiterzugeben. Eine über den Auftrag hinausgehende Nutzung durch den Auftragnehmer ist nicht erlaubt. Der Kunde haftet gegenüber dem BEV für die missbräuchliche Verwendung der Daten durch seinen Auftragnehmer.
16.3 Punkt 14.2 und 14.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar.
17 Besondere Bestimmungen für die elektronische Zustellung von Rechnungen
17.1 Gültigkeit: Die besonderen Bestimmungen für die elektronische Zustellung von Rechnungen sind nur für ABO-Kunden gemäß Punkt 3.3.2. der AGB des BEV gültig.
17.2 Zustellung der Rechnung: Das BEV stellt allen ABO-Kunden ihre PDF-Monatsrechnungen in elektronischer Form als Attachment per E-Mail an die jeweils vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Die vom Kunden bei der Kundenregistrierung gewählte E-Mail-Adresse wird vom BEV als E-Mail-Adresse für die elektronischen Zusendung der Rechnung verwendet. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Das BEV ist zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch das BEV ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an das BEV (z.B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
17.3 E-Mail-Adresse: Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich rechtsgültig dem BEV mitzuteilen. Hierfür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Kunde kann eine Änderung seiner E-Mail-Adresse entweder selbst in der "Kunden- und Benutzerverwaltung" des BEV vornehmen oder folgender Adresse schriftlich bekannt geben: BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3,1020 Wien. Zusendungen von Rechnungen des BEV an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem BEV nicht bekannt gegeben hat.
17.4 Kündigung / Widerruf: Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Neukunden haben bereits im Rahmen des Registrierungsprozesses die Möglichkeit, die elektronische Zustellung von Rechnungen abzulehnen. Für bestehende ABO-Kunden stehen zwei Möglichkeiten für den rechtsgültigen Widerruf der elektronischen Zusendung der Rechnung zur Verfügung: der Kunde kann entweder selbst in der "Kunden- und Benutzerverwaltung" des BEV die Option "Elektronische Rechnungslegung" deaktivieren und somit auf die postalische Zusendung einer Papierrechnung umsteigen, oder er gibt die Kündigung folgender Adresse schriftlich bekannt: BEV, Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3,1020 Wien. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung beim BEV erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die dem BEV zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Das BEV behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die dem BEV zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.
17.5 Sicherheit: Das BEV haftet nicht für Schäden, welche aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
Wien, am 25. Mai 2018

Der Leiter des BEV:
Präsident Dipl.-Ing. Wernher Hoffmann

GZ BEV-11.719/0001-R1/2018, Allgemeine Geschäftsbedingungen des BEV


Die Datenschutzerklärung (nicht Teil der AGB)
finden Sie hier: Datenschutzerklärung des BEV


Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen.pdf (77KB)

 

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