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Grundstücksvereinigung gemäß § 12 VermG

Anwendungsmöglichkeiten

  • zur Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung
  • Erleichterung der Ab- und Zuschreibung bei einer nachfolgenden Grundstücksteilung (die Anzahl der Trennstücke verringert sich)
  • bei gleicher Nutzung verschiedener Grundstücke

    Hinweis:
    Grundstücke des Grundsteuerkatasters können mit Grundstücken des Grenzkatasters nicht vereinigt werden.

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