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Grundstücksvereinigung gemäß § 12 VermG

Verfahrensschritte

1. Antrag der Grundeigentümer (mit baubehördlicher Genehmigung - landesspezifisch!)
2. Prüfung der Voraussetzungen
3. Beurkundung der Voraussetzungen
4. Weiterleiten an das Grundbuch
5. Eintragung im Grenzkataster / Grundsteuerkataster

 

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