|
|
BeschreibungPläne von Vermessungsbefugten zur grundbücherlichen Teilung, Ab- und Zuschreibung benötigen eine Bescheinigung (Bescheid) des Vermessungsamtes, damit sie im Grundbuch verbüchert werden können. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn der Plan den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung entspricht. |