1. Antrag der Grundeigentümer 2. Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer (Antragsteller und Anrainer) zur Grenzverhandlung 3. Bestandsaufnahme und Rückübertragung von vorhandenen Vermessungsurkunden (z.B. Pläne, Handrisse, Katastralmappe) 4. Grenzverhandlung, Festlegung, Kennzeichnung und Vermessung der Grenzen 5. Erstellung eines Planes 6. Beurkundung des Rechtstitels (Kauf, Tausch, Schenkung, etc.) und der allfälligen Mitübertragung von Grunddienstbarkeiten 7. Weiterleitung des Planes und der Bestätigung an das Grundbuch 8. Eintragung im Grenzkataster / Grundsteuerkataster