‹         /   Shops & Services

Staatsgrenzdokumentation

Qualität

Datenquelle

Die Punkte der Staatsgrenze sind nach geodätischen Methoden erfasst und berechnet.

Datenerfassung und -verarbeitung

  • Die Koordinaten aller Grenzzeichen und unvermarkten Bruchpunkte der Staatsgrenze sind durch geodätische Messungen und Berechnungen im System der österreichischen Landesvermessung verfügbar;
  • Die Koordinaten der (natürlichen) Gratlinien und Gewässermittellinien sind durch Digitalisierung von Luftbildauswertungen im System der österreichischen Landesvermessung verfügbar;
  • Die Grenzkarten werden, in Abhängigkeit von der Dichte der Vermarkung und der Höhenlage, in Maßstäben zwischen 1:1 000 (dicht vermarkte Grenzstrecken) und 1:10 000 (Grenzstrecken im Hochgebirge) hergestellt.
    Ältere Grenzkarten sind als Strichkarten (Ein- oder Mehrfarbendrucke) hergestellt worden, neue Grenzkarten werden unter Verwendung von Orthophotos erstellt.

Allgemeine Lagegenauigkeit

Die Lagegenauigkeit der Koordinaten der Grenzzeichen und der unvermarkten Bruchpunkte der Staatsgrenze im System der Österreichischen Landesvermessung (Militärgeographisches Institut (MGI)) beträgt < 0,20 m, die der aus Luftbildauswertungen gewonnenen Koordinaten etwa 1 bis 2 m.

Fortführung

Auf der Grundlage der Grenzverträge wird der jeweilige Grenzverlauf in regelmäßigen Zeitintervallen (derzeit je nach Vertrag 8 bis 10 Jahre) im Einvernehmen mit dem Nachbarstaat begangen, die Vermarkung (Grenzzeichen) überprüft und instandgesetzt sowie die eventuell aufgetretenen Änderungen (wie Änderung oder Ergänzung der Vermarkung, topographische Änderungen) als "Änderungen und Ergänzungen zum Grenzurkundenwerk" dokumentiert.

Infolge von Baumaßnahmen (Flussregulierungen, Straßenbauten) werden zur klaren Erkennbarkeit des Grenzverlaufes Änderungen eines Teiles der Staatsgrenze vorgenommen. Die Vertragsstaaten schließen einen ergänzenden Grenzvertrag mit entsprechenden neuen Grenzurkunden, wobei insbesondere auf den flächengleichen Austausch der Gebietsteile geachtet wird.

Allgemeine Vollständigkeit

Gesamte Staatsgrenze

 

Beliebte Services
Top-Links
Rechtliches
Weiterführend
AGB