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Überwachung von Messanlagen an Milchsammelwagen (18.01.2006)

Das BEV überwacht eichpflichtige Messgeräte. Dazu werden in bestimmten Zeitabständen (Produktmonitoring) in Verwendung befindliche Messgeräte überprüft, ob sie gültig geeicht sind und die technischen Voraussetzungen für eichpflichtige Verwendung erfüllen.
Im September 2004 wurden Messanlagen an Milchsammelwagen in eichpflichtiger Verwendung in einer flächendeckenden Stichprobe überprüft.

Die Eichfehlergrenzen für diese Messanlagen betragen
0,5 %, bei der kleinsten Übernahmemenge (20 Liter) 1 %. Die Verkehrsfehlergrenze ist das Doppelte der Eichfehlergrenze.

Die Ergebnisse der Überprüfung von Messanlagen an Milchsammelwagen sind in einem Gesamtbericht zusammengefasst:

Download:
Gesamtbericht PDF (137KB)

 

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