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Neue Standardentgelte und Nutzungsbedingungen für Geobasisdaten ab 1. Jänner 2006 (02.01.2006)

Im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) wurde das Vermessungsgesetz (VermG) geändert. Mit der Novelle des § 48 VermG (BGBL.I Nr. 136/2005 vom 18. November 2005) wird insbesondere die Abgabe von Geobasisdaten und deren Verwertung mit der Zielsetzung geändert, dass

  • den Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geobasisdaten über das gesamte Bundesgebiet für eine breite Nutzung, nachhaltig, authentisch, in der definierten Qualität und zu tragbaren Entgelten zur Verfügung stehen,
  • durch Infrastruktur und Vernetzung aus den Geobasisdaten Geoinformationen gewonnen werden können,
  • der einfache und rasche Zugang zu Geobasisdaten ermöglicht wird und
  • die Weiterverwendung von Geobasisdaten und die Erstellung neuer Geoinformationsprodukte gefördert werden.

Auf Grundlage dieser Gesetzesänderung treten mit 1. Jänner 2006 neue Bestimmungen über die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen von Geobasisdaten in Kraft. Diese Standardentgelte und Nutzungsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nachfolgend als Download erhältlich.

Standardentgelte und Nutzungsbedingungen PDF (507KB)
Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF (30KB)

 

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