|
|
Produktliste und Preise
Preisinformationen
Der Mindestverrechnungsbetrag je Bestellposition beträgt für die nachfolgenden Daten (Grafikdaten oder Sachdaten) 0,25 EUR.
Grafikdaten – Vektor
|
Preis in € je Objekt |
Grafikdaten - alle Ebenen* |
0,010 |
Sachdaten
|
Preis in € je Objekt |
Grundstücksverzeichnis |
0,002 |
Grundstücksverzeichnis mit Eigentümer** |
0,004 |
Zusätzlich können "Kataster_Stichtagsdaten_ohne_Eigentümer" unentgeltlich über data.bev.gv.at bezogen werden.
*) Beim Bezug von Stichtagsdaten - Kataster Grafikdaten besteht die Möglichkeit diese sowohl im Format DXF als auch SHP zu erhalten. In diesem Fall werden die Kosten für die Daten nur 1x in Rechnung gestellt. Jedoch erfolgt eine zusätzliche Verrechnung für die Bereitstellung der Daten im zweiten Datenformat entsprechend dem anfallenden Aufwand.
**) Die Abgabe von Eigentümerdaten ist aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt gestattet.
Mehrplatznutzung |
Anzahl der Arbeitsplätze bzw. Anzahl der Arbeitsplätze im Intranet |
Preisfaktor |
1 bis 5 |
1,00 |
6 bis 25 |
1,25 |
26 bis 100 |
1,50 |
Ab 101 |
2,00 |
Konzernlizenz |
4,00 |
Nutzungsbedingungen
Ausführliche Informationen über die Nutzungsbedingungen des BEV finden Sie unter www.bev.gv.at/Support/Download.
Abgabeeinheiten
Die kleinste Abgabeeinheit umfasst jeweils eine Katastralgemeinde.
HINWEIS: Bei der Abgabe von Sachdaten werden keine Grundstücksadressen ausgegeben. Adressdaten können allerdings als Produkte des Österreichischen Adressregisters bezogen werden.
Lieferung
Datenformat
- DXF und CSV (mit DXF-Header)
- SHP + CSV
HINWEIS: Bei der Auswahl von "DXF und CSV" darf keine neuerliche Konvertierung mehr erfolgen, da die Datei sonst nicht weiter verwendet werden kann.
Online-Zugriff
| |
|
| BEV Shop PLUS
| |
|
| Unentgeltliche Produkte
| |
|
|
Copyright
Die Produkte des BEV unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) BGBl.Nr. 111/1936 in der geltenden Fassung. Überdies unterliegen die Datenbanken des BEV dem Leistungsschutzrecht gemäß §§ 76c bis 76e UrhG. Die vom BEV hergestellten Luftbilder und Orthofotos unterliegen dem Lichtbildschutz gemäß §74 UrhG. Das BEV hat das ausschließliche Recht, Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.
| |
|