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Kataster Stichtagsdaten

Produktliste und Preise

Preisinformationen

Der Mindestverrechnungsbetrag je Bestellposition beträgt für die nachfolgenden Daten (Grafikdaten oder Sachdaten) 0,25 EUR.

Grafikdaten – Vektor

    Preis in € je Objekt
Grafikdaten - alle Ebenen*
0,010

Sachdaten

    Preis in € je Objekt
Grundstücksverzeichnis
0,002
Grundstücksverzeichnis mit Eigentümer**
0,004

Zusätzlich können "Kataster_Stichtagsdaten_ohne_Eigentümer" unentgeltlich über data.bev.gv.at bezogen werden.

*) Beim Bezug von Stichtagsdaten - Kataster Grafikdaten besteht die Möglichkeit diese sowohl im Format DXF als auch SHP zu erhalten. In diesem Fall werden die Kosten für die Daten nur 1x in Rechnung gestellt. Jedoch erfolgt eine zusätzliche Verrechnung für die Bereitstellung der Daten im zweiten Datenformat entsprechend dem anfallenden Aufwand.

**) Die Abgabe von Eigentümerdaten ist aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt gestattet.

Mehrplatznutzung

Anzahl der Arbeitsplätze
bzw. Anzahl der Arbeitsplätze im Intranet
Preisfaktor
1 bis 5
1,00
6 bis 25
1,25
26 bis 100
1,50
Ab 101
2,00
Konzernlizenz
4,00

Nutzungsbedingungen

Ausführliche Informationen über die Nutzungsbedingungen des BEV finden Sie unter www.bev.gv.at/Support/Download.

Abgabeeinheiten

Die kleinste Abgabeeinheit umfasst jeweils eine Katastralgemeinde.

HINWEIS:
Bei der Abgabe von Sachdaten werden keine Grundstücksadressen ausgegeben. Adressdaten können allerdings als Produkte des Österreichischen Adressregisters bezogen werden.

Lieferung

  • Manuelle Zustellung

Datenformat

  • DXF und CSV (mit DXF-Header)
  • SHP + CSV

HINWEIS:
Bei der Auswahl von "DXF und CSV" darf keine neuerliche Konvertierung mehr erfolgen, da die Datei sonst nicht weiter verwendet werden kann.

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Copyright

Die Produkte des BEV unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) BGBl.Nr. 111/1936 in der geltenden Fassung. Überdies unterliegen die Datenbanken des BEV dem Leistungsschutzrecht gemäß §§ 76c bis 76e UrhG.
Die vom BEV hergestellten Luftbilder und Orthofotos unterliegen dem Lichtbildschutz gemäß §74 UrhG.
Das BEV hat das ausschließliche Recht, Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.

 

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