Auditbericht bestätigt Kompetenz des BEV als Benannte Stelle (21.04.2009)
Experten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig führten ein zweitägiges Audit im BEV durch. Gegenstand des Audits war die Prüfung des Qualitätsmanagement-Systems und die Tätigkeit der Benannten Stelle des BEV. In dem Auditbericht heißt es in der Schlussfolgerung: "Die Benannte Stelle 0445 ... des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesens (BEV) betreibt ein Managementsystem, das den Anforderungen des Artikel 12 der Richtlinie 2004/22/EG in vollem Umfang entspricht."
Die Auditoren Dr. Andreas Odin und Dr. Hans-Günter Gillar legten das Hauptaugenmerk auf die Anforderungen der Norm DIN EN ISO IEC 17021 als Grundlage für das Qualitätsmanagement Benannter Stellen, die wiederum die Anerkennung der QM-Systeme von Herstellern durchführen. Begutachtet wurden darüber hinaus auch das Gesamtsystem und die weiteren Konformitätsbewertungsverfahren der Benannten Stelle des BEV.
EU-Mitgliedstaaten müssen sich von der Kompetenz der Benannten Stellen überzeugen. Das Audit trägt neben anderen Komponenten (Anerkennung des QM-Systems in EURAMET, internationale Zusammenarbeit,...) zum notwendigen Nachweis der Erfüllung der verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Richtlinie wesentlich bei.
Das BEV ist Benannte Stelle für die Richtlinie 90/384/EEC über nichtselbsttätige Waagen und für die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte.
Informationen zum Leistungsangebot:
http://www.metrologie.at/gesetzliches-messwesen/notifizierte-stelle/ |