‹         /   Shops & Services

Archiv

Überprüfung von Ladentischwaagen (31.03.2010)

Eichpflichtige Messgeräte werden vom BEV in bestimmten Zeitabständen überprüft. Diese Überprüfungen erfolgen durch repräsentative Stichprobenerhebungen im gesamten Bundesgebiet.

Im Jahr 2009 wurde eine Stichproben-erhebung von 1 016 Ladentischwaagen durchgeführt. Ladentischwaagen sind nichtselbsttätige Waagen, die in vielen Bereichen verwendet werden, z.B. im Einzelhandel und in Supermärkten. Die Nacheichfrist für die verschiedenen Messgerätearten ist im Maß- und Eichgesetz festgelegt, für Waagen beträgt diese zwei Jahre.

Das Ergebnis der Überprüfung an Laden-tischwaagen ist im nachstehenden Bericht dargestellt

Bericht Ladentischwaagen.pdf (60KB)

Mehr Information zum Thema Marktüberwachung und Revision

 

Beliebte Services
Top-Links
Rechtliches
Weiterführend
AGB