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Überprüfung von Ladentischwaagen (31.03.2010)
Eichpflichtige Messgeräte werden vom BEV in bestimmten Zeitabständen überprüft. Diese Überprüfungen erfolgen durch repräsentative Stichprobenerhebungen im gesamten Bundesgebiet.
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Im Jahr 2009 wurde eine Stichproben-erhebung von 1 016 Ladentischwaagen durchgeführt. Ladentischwaagen sind nichtselbsttätige Waagen, die in vielen Bereichen verwendet werden, z.B. im Einzelhandel und in Supermärkten. Die Nacheichfrist für die verschiedenen Messgerätearten ist im Maß- und Eichgesetz festgelegt, für Waagen beträgt diese zwei Jahre.
Das Ergebnis der Überprüfung an Laden-tischwaagen ist im nachstehenden Bericht dargestellt
Bericht Ladentischwaagen.pdf (60KB) |
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Mehr Information zum Thema Marktüberwachung und Revision |
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