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Öffentliche Konsultation zur Messgeräterichtlinie (08.10.2010)

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Messgeräterichtlinie wird im April 2011 im Europäischen Parlament über deren Umsetzung und Anwendung berichtet. Wesentlich sind dabei Fragen über den Nutzen für den freien Warenverkehr und für Klein- und Mittelunternehmen, über die technische Offenheit der Richtlinie und die Auswirkungen auf den Konsumentenschutz.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, Verbesserungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Messgeräterichtlinie einzubringen. ExpertInnen des BEV haben gemeinsam mit Sachverständigen aus ganz Europa im Rahmen der WELMEC (European Cooperation in Legal Metrology) Textvorschläge für die Messgeräterichtlinie erarbeitet, die nun bis 1. November 2010 in Form einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden können.

Thematisiert werden beispielsweise die Behandlung der Blindenergie bei Elektrizitätszählern, ein geänderter Teilgeräteansatz, Atemalkoholmessgeräte oder Ladegeräte für Elektrofahrzeuge.

Wirtschaftsteilnehmer, Behörden und Konsumenten sind eingeladen, im Rahmen dieser Konsultation Stellung zu nehmen.

Zur öffentlichen Konsultation:

http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/legal-metrology-and-prepack/public-consultation/index_en.htm

 

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