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Eichstellen werden seit 1. Juli 2011 vom BEV zur Eichung ermächtigt (05.07.2011)

Eichstellen wurden bisher für die Durchführung von Eichungen an bestimmten Messgeräten vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) akkreditiert. Mit der Änderung des Maß- und Eichgesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 115/2010 sind auch Änderungen betreffend die Eichstellen eingetreten.

Diesen Änderungen zur Folge werden seit 1. Juli 2011 Eichstellen nicht mehr vom BMWFJ akkreditiert, sondern durch das BEV zur Ausübung der Eichtätigkeit ermächtigt. Die Eichstellen haben dadurch den Vorteil einer One-Stop-Ermächtigung und eines Single-Contact-Points bei gleichzeitiger Intensivierung der Verbindung zum nationalen Metrologieinstitut und den Eichbehörden.

Die "Ermächtigungsstelle für Eichstellen" im BEV wird zukünftig die Kontaktadresse für Eichstellen in Angelegenheiten von Ermächtigung, Überwachung, Änderung des Ermächtigungsumfangs und für alle Fragestellungen sein.

Mehr Informationen dazu unter:

Eichstellen

 

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