Qualität
Datenquelle
Bodenschätzung der Finanzverwaltung: Erhebung und Feststellung der natürlichen Ertragsfähigkeit und Ertragsbedingungen (Boden- , Klima-, Gelände- und Wasserverhältnisse, Besonderheiten) für ausgewählte Vergleichsbodenflächen (Musterstücke) im Gelände durch das Bundesministerium für Finanzen und die Steuer- und Zollkoordination (Bodenschätzung der Finanzverwaltung) im Zusammenwirken mit Fachbeiräten (Bundesschätzungsbeirat oder Landesschätzungsbeiräten), in denen Fachexperten der Bodenwissenschaften und Landwirtschaftskammern vertreten sind, und dem BEV.
Datenerfassung und -verarbeitung
Rechtsverbindlich kundgemachte Vergleichsbodenflächen mit genauer feldbodenkundlicher Beschreibung, einzelnen bodenchemischen und physikalischen Analysedaten, klimatischen Daten, Lagedaten, Einschätzung mit Ableitung der Wertzahlen (Boden- bzw. Grünlandgrundzahl/Acker- bzw. Grünlandzahl; Zu- und Abschläge für Gelände, Klima, Besonderheiten).
Allgemeine Lagegenauigkeit
Die Genauigkeit der Koordinaten der Musterstücke liegt im Meterbereich.
Fortführung
Die Musterstücke (Bundes- und Landesmusterstücke) sind gemäß Bodenschätzungsgesetz 1970 in zwanzigjährigen Intervallen zu überprüfen. Musterstücke, die nicht mehr als Vergleichsflächen geeignet sind, werden im Anlassfall mittels Kundmachung außer Kraft gesetzt.
Allgemeine Vollständigkeit
Es sind derzeit 179 Bundesmusterstücke (davon zwei außer Kraft gesetzt) und 266 Landesmusterstücke verfügbar.