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Qualität
Datenquelle
Vermessungsurkunden (Pläne) von Vermessungsbefugten.
Datenerfassung und -verarbeitung
Terrestrische Vermessungen und Vermessungen mit Hilfe von GNSS-Satelliten-Positionierungsdiensten durch Vermessungsbefugte.
Allgemeine Lagegenauigkeit
Entspricht grundsätzlich der in der gültigen Vermessungsrichtlinie geforderten Genauigkeit zum Zeitpunkt der Vermessung. Ausnahmen bilden Pläne, welche nicht zur Gänze vermessene Grundstücke beinhalten, bzw. lokale Pläne.
Fortführung
Es erfolgt keine Fortführung, da jede Veränderung im Kataster einer neuerlichen Bescheinigung durch das zuständige Vermessungsamt bedarf. Jeder Akt ist eine für sich geschlossene Einheit.
Allgemeine Vollständigkeit
Geschäftsfälle: |
Vollständig ab 7. Mai 2012 (ausschließlich digital). |
Veränderungshinweise: |
Bis zum Abschluss der flächendeckenden Digitalisierung der analogen Unterlagen ist keine vollständige digitale Verfügbarkeit über das gesamte Bundesgebiet gegeben. Die Akten werden derzeit nach und nach digitalisiert und zur Abgabe aufbereitet. Die Reihung der abzuarbeitenden Vermessungsamt-Sprengel erfolgt aufgrund einer Prioritätenliste des BEV.
Bis zum Zeitpunkt des Scans können die Unterlagen nur analog über das zuständige Vermessungsamt bezogen werden.
Verfügbarkeitstabelle
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